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Die Moulage 207 zeigt den Kopf von Wilhelm, einem Jungen, der im Jahr 1918 in wegen einer Pilzinfektion des behaarten Kopfes in die Dermatologische Klinik eingewiesen wurde. Bei dieser sonst kaum zu behandelnden und hoch ansteckenden Krankheit wurde eine Epilation mit Röntgenstrahlen durchgeführt. Die schmerzlose und scheinbar harmlose Röntgenbestrahlung führte zu einem raschen Haarausfall und in Kombination mit einer desinfizierenden Lokaltherapie zur Abheilung der Infektion.
Erst 1958 konnte die Röntgenepilation als Goldstandard bei Pilzinfektionen des behaarten Kopfes durch das neu entdeckte als Tablette wirksame Antimykotikum „Griseofulvin“ abgelöst werden.
Ergänzende Informationen
Nach anfänglichen Bedenken, dass durch die Bestrahlung das Gehirn geschädigt werden könnte, wurde schliesslich sehr grosszügig röntgenepiliert, und zwar wegen der Tiefe der Haarwurzeln und der Kugelform des Kopfes in hohen Dosierungen. Insbesondere bei Kleinkindern wurde auch die Epilation mit Thalium oder Radium empfohlen. Das radioaktive Thalium wurde dazu in Zuckerwasser gelöst zum Trinken gegeben oder als Salbe auf den Kopf gerieben. Ungefähr nach einer Woche fielen dann die Haare aus, der Pilz heilte ab und die Haare wuchsen nach wenigen Monaten wieder nach. In hartnäckigen Fällen wurde die Thaliumtherapie sogar mit der Röntgentherapie kombiniert. (Dass es dadurch zu schweren Spätschäden kommen kann, war noch nicht bekannt und wurde auch später noch lange unterschätzt).
Bis 1920 hatte sich vor allem durch die Röntgentherapie eine massive Verbesserung bezüglich der Häufigkeit der Pilzinfektionen des behaarten Kopfes bei Kindern ergeben. Diese war vorher sehr häufig und es kam auch immer wieder zu kleinen Epidemien in Schulen und Heimen. Die zuvor praktizierte tägliche Lokaltherapie dauerte Monate (gemäss einer Statistik aus Paris im Durchschnitt 715 Tage), so dass eine Hospitalisation in besonderen Anstalten, in welchen auch Schulunterricht erteilt wurde, nötig war. In London und Paris waren das feste Institutionen in denen ständig gegen 500 Kinder in Behandlung waren. Erst durch die Röntgentherapie und rasche Reaktion der Gesundheitsbehörden mit Reihenuntersuchungen, Therapie und Isolation bei Hinweisen auf einen neuen Ausbruch konnten diese Pilzinfektionen mehr oder weniger ausgerottet werden. Zur Vermeidung der Bartflechte (siehe Moulage Nr. 1233 in Vitrine 11) mussten die Rasierstuben kontrolliert, die Barbiere informiert werden. An Pilzen Erkrankten der Besuch von Barbiergeschäften untersagt und Personen mit verdächtigen Läsionen durften nicht rasiert werden. In Deutschland wurde eine Haftbarmachung eingeführt.
Quellen
• Bloch B: Allgemeine und experimentelle Biologie der durch Hypomyceten erzeugten Dermatomykosen. Hdb Haut u Geschl Krh, Bd XI, s. 300 – 377
• Miescher G.: Trichophytien und Epidermophytien. In Jadassohn J.: Handbuch der Haut- und Geschlechtskrankheiten: Dermatomykosen. 11. Band, Springer, Berlin, 1928, S. 378 - 564